Im vorigen Jahrzehnt wurde in der Geschichte des Ungarischen Grenzschutzes eine bisher noch nicht gesehene Modernisierung der Organisation vollgezogen, die eine auf festem Bestand aufgebaute Neugestaltung auf dem europäischen Niveau ermöglicht hat. Ungarn ist der Europäischen Union beigetreten, von deren Organisation, dem Europäischen Rat 05. 11. 2004 das sog. Haager Programm angenommen, und dessen Verwirklichung schon begonnen wurde. Laut langfristigem Strategieplan des Ungarischen Grenzschutzes soll der Grenzschutz - der politischen Entscheidung entsprechend - voraussichtlich ab 01.01.2008 sein auf komlpexe Sicherheit orientiertes Aufgabensystem als Teil der Polizei der Ungarischen Republik leisten. In der Integration des Grenzschutzes und der Polizei soll weiterhin die von der Union und von Schengen erwartete Grenzsicherheit garantiert, ein einheitliches Ordnung- und Grenzsicherheitssystem betätigt werden, mit dem das Aufgabensystem der Polzei erweitert werden soll. In meiner Arbeit habe ich die Absicht, die Möglichkeiten des komplexen Einsatzes der Grenzschutzmobilkräfte, der Grenzjägerkompanien, im Polizeidienst - ohne Anspruch auf Ganzheit - darzustellen, einen Überblick dem Führungsstab des Grenzschutzes und dem der Polizei auf den zukünftigen Einsatz der Kompanien liefernd. In meiner Forschungsarbeit gehe ich die Grenzschutzkompanien, die Organisationselemente durch, die so eine mobile, organisiert einzusetzende und umzugruppierende Kraft darstellen, deren Anordnungsfähigkeit und Einsatz im Vollzug der Fremden- und Ordnungspolizeiaufträge garantiert ist. Der Einsatz der Grenzjägerkompanien in der neuen, integrierten Polizeiorganisation kann äußerst weitverzweigt sein, da sein Tätigkeitsbereich außer den Aufgaben der Grenzkontrolle und der Fremdenpolizei mit zahlreichen Elementen erweiter werden kann. Ich möchte in meiner Arbeit diese Möglichkeiten präsentieren. Wegen komplexem Charakter der Sicherheit1 ist es unter den Forschern allgemein, deren Komponente als System zu betrachten. Die Anforderung, Sicherheit zu erschaffen, trat in der Europäischen Union als gemeinsame Anforderung vor, die mit einer kostenersparendenen und effizienteren Arbeit durchzzuführen ist, wobei aber der Bedarf auf die gemeinsame, in einem System eingesetzte Anwendung der heimischen Polizeiorgane2 und der der Union benötigt wird. Die Länge der Grenzlinie Ungarns beträgt 2242,603 km , in der sieben Grenzen einbegriffen sind. Von unseren Nachbarländern sind die Slowakei, Slownien und Österreich Mitglieder der Europäischen Union. Die nach dem vollrechtlichen Schengener Beitritt zu erwartende, 1103,528 km lange "Schengener Außengrenzlinie" ist sehr bedeutend, deren wirksame Kontrolle nur die im Aktivstand und mit Technik gut ausgerüsteten Grenzschutzämter und in zweiter Linie des Grenzkontrollensystems, die dislozierenden Grenzjägerkompanien zuverlässig zu kontrollieren fähig sind. Charakteristik der einzelnen Grenzrelationen Ukraine Die Grenzlänge zu Ukraine: 136,712 km . Die Kriminalität im Grenzgebiet ist in beiden Seiten der Grenze sehr bedeutend. Als Hauptgefahr sind die sich nach innen orientierende, illegale Migration, der Menschenschmuggel, der Schmuggel der Regiegüter und die gut organisierte internationale Kriminalität zu betrachten. Rumänien Die Grenzlänge zu Rumänien: 447,801 km . Die meisten Probleme entstehen durch die sich nach innen orientierende Migration und die sich an daran knüpfende Menschenschmuggelntätigkeit. Die Eigenartigkeit der Relation ist, dass die Rumänen, die illegal in West-Europa landen wollen, kommen nach Ungarn in meisten Fällen über einen gültigen Reisepass verfügend. Rumänien gilt als eine Sammelstation der aus Osten und Süden kommenden Migranten, und als eine der Hauptschmuggellinie der Drogenhändlung. Der Beitritt Rumänien zur Europäischen Union ist für 01.01.2008 Realität. Bis zum vollrechtlichen Schengener Beitritt des Landes ist es mit einer 2-4 Jahre langen Übergangszeit zu zählen In diesem Zeitraum ist die Kontrolle der gemeinsamen Grenzstrecke von Ungarn als "Schengener Außengrenzlinie" vollzuziehen. Serbien Die Grenzlänge zu Serbien: 174,382 km . In dieser Relation gelten als Hauptgefahre die sich nach innen richtende illegale Migration, die organisierte Kriminalität, der internationale Menschen-, Güter-, Waffen- und Drogenschmuggel. Wegen der internationalen Beurteilung der Politik des Landes ist es noch lange damit zu zählen, dass die serbische Grenze "Schengener Außengrenzlinie" bleibt, das Land wird kein Mitglied der Union. Chroatien Die Grenzlänge zu Serbien: 344,633 km . Bei dieser Grenzstrecke ist die sich nach innen orientierende illegale Migration sehr niedrig, und auch die Anzahl der anderen, mit der Grenze zusammenhängenden widerrechtlichen Handlungen nicht bedeutend. Die langfristige politische Absicht von Chroatien ist die Annäherung zur Europäischen Union, der Betritt aber ist vor 2010 nicht zu erwarten. Slowenien Die Grenzlänge zu Slowenien: 101,964 km . Diese Relation bildet eine Binnengrenze zwischen den Ländern nach ihrem vollrechtlichen Schengener Betritt. Zur Zeit wird es von den sich in Ungarn legitim aufenthaltenden Ausländern versucht, die Grenze illegal nach Außen zu passieren. Österreich Die Grenzlänge zu Österreich: 356,160 km . Nach dem vollrechtlichen Schengener Beitritt Ungarns - voraussichtlich 2008 oder 2009 - bildet auch diese Grenzstrecke eine Binnenrelation. In der Relation zu Österreich kann die größte Gefahr die sich nach Außen richtende Migration bedeuten. Auch nach der Auflösung der Grenzenverkehrskontrolle ist eine große Anzahl der Migranten an der Staatsgrenze zu erwarten. Die Slowakei Die Grenzlänge zur Slowakei: 680,961 km . Auch diese Grenzstrecke bildet eine Binnengrenzrelation. Zur Zeit ist eine sich nach Außen orientierende, illegale Migration und eine sich an deren knüpfende Menschenschmuggeltätigkeit charakteristisch, das sich in Zukunft vielleicht kaum ändern wird. Es ist nachzuweisen, dass ein Teil der sich aus Ungarn nach Österreich orientierenden illegalen Migration auf diese Relation geraten ist. Eins der Grundrechte der Europäischen Union ist die Sicherung für die Personen, Lieferungen und Dienstleistungen, sich frei zu bewegen. Nach dem vollrechtlichen Schengener Betritt wird an den Binnengrenzen der Union mit der Grenzverkehrskontrolle aufgehört, und damit hört auch die zurückhaltende Rolle der Grenzlinie auch auf, es entsteht ein Sicherheitsdefizit, das die Länder in der Union mit der Einführung sogenannter Kompensationsmaßnahmen3 zu beherrschen haben. Die Struktur der Grenzjägerhundertschaften Die Mobilekraft des Ungarischen Grenzschutzes machen 15 Grenzjägerhundertschaften aus. Eine Kompanie besteht aus fünf Gruppen; aus vier Dienstgruppen, aus einer sog. technischen Gruppe und aus einer Sicherheitsabteilung. Die Dienstgruppen bestehen aus 20-25 Personen, und drei je 5-8 Personen große Grenzschutzjägergruppen bilden eine Dienstgruppe. Die Grenzjägerhunderstchaften bestehen aus ausgezeichnet ausgebildeten Berufsoffizieren- und Unteroffizieren- und Vertragsbediensteten. In der technischen Gruppe ist das Bedienungspersonal aller bei der Kompanie angewandten "wertvollen" technischen Geräte (Auto mit Wärmekamera, Schengen-Bus, Verfolgungsfahrzeuge, mobile Einsatzzentrale) ausgerüstet, das immer bei der eben diensthabenden Gruppe eingesetzt wird, zusammen mit von ihnen bedienten Geräten. Der Bestand der Sicherheitsabteilung ändert sich zwischen 5-11 Personen, abhängig von den örtlichen Besonderheiten. Die Hundertschaft verfügt auch über Waffen der Leichtinfanterie. (Parabellum-Kanone, Karabiner, PKM-Maschinengewehr, RPG-7 Granatwerfer). Die Mobilität der Kompanie ist mit einem Truppentransportbus und anderen Fahrzeugen gesichert. Die Formen der Zusammenarbeit mit den Grenzschutzorganen der Nachbarländer Im Schengener Durchführungsübereinkommen Teil 3. Artikel 1., unter dem Titel Kooperation der Polizei, werden die Kooperationsmöglichkeiten und -regeln detalliert festgelegt, in denen die unten aufgezählten Hauptaufgaben inbegriffen sind. Diese Kooperationsgebiete gelten auf die Binnengrenzen der den Schengener Pakt unterzeichnenden Länder, doch die Anordnung der Kooperation ist in den von zwei Nachbarländern unterzeichneten Verträgen genau geregelt. Diese Hauptgebiete der Kooperation sind die Gebiete, auf denen - auch schon heutzutage - auch der Grenzschutzbestand tätig wird.
Vom Schengener Durchführungsübereinkommen ist die Möglichkeit darzu gesichert, dass die den Streifendienst ausübenden Kräfte an der Grenze zwischen zwei Ländern in der Nähe der Staatsgrenze ( 10 km ) gemeinsam den Streifendienst leisten.
Das Schengener Durchführungsübereinkommen (39.§) gibt laut dem zwischenstaatlichen Abkommen die Möglichkeit dazu, dass mit der Anahme der gegenseitigen Unterstützungsverpflichtung - in den Notfällen, in denen es die Lebensgefahr besteht oder Körperbeschädigungen oder Materialschaden verursacht werden können - den Antrag den benachbarten Grenzschutzpolizeiorganen zugesandt, in der Abwehr der bedrohenden Gefahr Hilfe gestellt werden soll.
Von den das Abkommen unterzeichnenden Ländern darf die Verfolgung der Täter oder Mittäter eines Verbrechens ohne Vorankündigung im Gebiet des anderen Landes sogar auch ohne Benachrichtigung der Polizei- und Grenzschutzorgane des benachbarten Landes im Betretungsfalle fortgesetzt werden.
Als Basiselement im Polizeiwesen der geplanten "Schengener Binnen- und Außengrenzen" gilt das Zustandekommen eines engen, tagtäglichen Kontaktes zwischen den Grenzkontrollorganen der benachbarten Länder.
Die Sicherung der Bewegungsfreiheit an den Binnengrenzen wird durch strengere Bewachung der Außengrenzen und mit der Einführung der sog. Ausgleichsmaßnahmen gelöst. Bei einem komplexen Polizeieinsatz werden folgende wichtigere Aufgaben geleistet:
Vollzug der komplexen Tiefkontrolle Der Einsatzbereich der Grenzjägerhundertschaften zur Zeit und auch in Zukunft ist in erster Linie und hauptsächlich der Vollzug komplexer Tiefkontrollen. An der Arbeit des komplexen Tiefkontrollensystems nehmen fünf Organe mit der Geltungskompetenz auf das ganze Land: der Grenzschutz, die Polizei, das Zollamt und die Finanzwache, das Einwanderer- und Staatsbürgerschaftsamt, und das Landesoberaufsichtsamt für Arbeitssicherheit und Arbeitswesen. Ihre Hauptaufgabe ist, aufgrund der gemeinsamen Ziele und Aufgaben, die Kontrollentätigkeit der fünf Organe zu koordinieren, die wirksame Auffindung der illegalen Migration und der sich an ihnen knüpfenden Verbrechen und der anderen zu dem Wirkungs- und Zuständigkeitsbereich anderer Organe gehörenden widerrechtlichen Taten, und der Vollzug der benötigten Maßnahmen. Vollzug der Konfliktbewältigungsaufgaben; Einsatz der Grenzjägerhundertschaften in der Grenzsicherung mit Polizeizielen Die mit der Krisen- und Konfliktbewältigung zusammnehängenden Aufgaben werden im Grunde genommen von Grenzjägerhundertschaften vollgezogen. Nach der Integration der Polizei- und Grenzschutzorganisationen bleibt dieser Aufgabenbereich unverändert, da der Einsatz der Ungarischen Landwehr in der Überwältigung der Konflikte und Krisensituationen scheint eher nicht besonders empfehlenswert zu sein.
In einigen Fällen ist die Tätigkeit der Grenzsicherung mit polizeiwesentlichen Zielen und die der Flüchtlings/Asylantensicherheitstruppe zeitlich und räumlich voneinander nicht zu trennen. An der Grenze können aus dem Nachbarland her ununterbrochen Flüchtlinge/Asylanten kommen. In diesem Falle hat das Grenzjäger e insatzkommanndo im Rahmen des Grenzschutzes mit polizeiwesentlichen Zielen auch Flüchtlingssicherungsaufgaben zu verrichten.
Bei Grenzsicherung mit polizeiwesentlichen Zielen kann eine der wichtigsten Aufgaben der Grenzschutzmobilkraft die Unterstützung der Außenstelle sein, da deren Personalverhältnisse die Erledigung der neu entstehenden Anforderungen nicht garantieren können.
An den Schengener Binnengrenzen könnnen die temporären Grenzübergänge auch von den Teilen des Bestandes betrieben werden, an den Außengrenzen können die die Grenzübergangsordnung gefährdenden Ereignisse (Terrorakte, Attentate) abgewehrt werden, gesichert damit die Kontrolle des Grenzenverkehrs.
In der Grenzsicherung mit polizeiwesentlichen Zielen kann die Übernahme eines Teiles von den Aufgaben der Polizei benötigt werden. Die Aufgaben solcher Art werden mit gemeinsamen Dienst geleistet. Die Aufgaben werden anhand Koordinationsplänen durchgeführt.
Bei der Grenzsicherung polizeilicher Art ist eine der wichtigsten Aufgaben der Grenzjägerhundertschaften die Bewachung der grenznahen Ortschaften. Diese Tätigkeit geht mit Anwendung Kontroll-Durchlasspunkte, mit dem Ausschicken der Beobachtungsmobilstreifdienste in Verwirklichung. Auf dem Gebiet an der anderen Grenzenseite wird ein zusammenhängendes Warnsystem betätigt.
Das Anlegen der Kontroll- und Durchgangspunkte vor Grenzübergängen mit dem Ziel, das Passieren der Grenze mit gestohlenen Fahrzeugen und Schmuggelwaren zu verhindern. Bei dem Vollzug der Polizeiaufgaben ist es nötig, die Sperrgeländeabschnitte in Augenschein zu nehmen, und sich zur Durchführung der Sperr- und Suchungsaufgaben vorzubereiten.
Es ergibt sich die Aufgabe, die Bewachung und den Schutz der in großer Anzahl gefangengenommenen oder aufgehaltenen Personen zu sichern. In diesen Aufgabenbereichen kann der Grenzschutzbestand ausgezeichnet eingesetzt werden.
Der Grenzschutzbestand kann in seiner Grenzpolizeitätigkeit sowohl für die Verhinderung der Bewegung bewaffneter Gruppen, für ihre Lokalisation, und für die Beseitigung dieser Gruppen in Notfällen (die Beseitigung der bewaffneten Gruppen volbringt im Algemeinen der Terrorabwehrdienst der Polizei) eingesetzt werden.
Mit der Besitznahme der Sperrgeländeabschnittes, mit der Funktionierung der Kontroll-Durchgangspunkte kann der Grenzschutzbestand sehr effektiv für die Verhinderung der Tätigkeit der sich im Gelände bewegenden Menschen-, Waren-, Drogen- und Waffenschmuggler/-banden eingesetzt werden. Die Schmugglertätigkeit entwickelt sich zu einem immer mehr ergiebigen Geschäftszweig. Es ist in Zukunft mit immer gewaltigeren Taten zu zählen.
Die Bereitschaft und die Ausrüstung der Grenzjägerhundertschaften ist geeignet, in der Ausgangssituation Gesellschaftsrechtsordnung und auch in der Zeit der Gefahr in unserer Heimat oder aber auch im Ausland mit fortdauernder oder temporärer Art Objektbewachungs-Objektschutzaufgaben vollzuziehen. Die Bewachung und der Schutz kann auf folgende Aufgaben ausgeweitet werden: Bewachung und Schutz der Objekte und Gebiete; Bewachung und Schutz des Straßen- und Bahntransports; Bewachung und Schutz der Personen.
Teilnahme an den Friedenstruppenaktionen der UNO Zur Zeit fehlen noch die rechtlichen Bedingungen für den Einsatz der Grenzjägerhundertschaften im Ausland und auf dem Gebiet der Union, hier wird aber in Zukunft eine Ergänzung benötigt. Ein Beweis für die Aktualität des Themas kann durch die Mitgliedschaft Ungarns in der EU begründet sein, die die Überprüfung dieses Problemkreises verlangt, da es in den Elementen des Haager Programms die Möglichkeit des Einsatzes im Ausland der Grenzjäger f ormationen zu fimden sind. Der Grenzjägerbestand ist äußerts gut ausgebildet, ist fähig seine Aufgaben auf hohem Niveau vollzuziehen. Die UNO nimmt auf sich eine immer größere Rolle in den Freiheitstruppenmissionen. Im Haager Programm ist es vorgeschrieben, die Freiheitstruppe der EU zu gründen5 , deren Ziel ist, die Lösung der Krisensituationen zu fördern, und auch die entstehenden Konflikte außer der Unionsgrenze zu kontrollieren. Die Anzahl der zur Gründung geplanten Freiheitstruppe soll 5000 speziell ausgebildeten Polizeikräfte ausmachen. Die ersten Missionen dieser internationalen Truppe sind schon erfolgreich gelaufen. (EU Police Mission Bosznien és Hercegowina ab 01.01.2003 /EUPM/; ab 15.12.2003 /ROXIMA/). Aus der Unionmitgliedschaft Ungarns ergibt sich die Möglichkeit, die für diese Aufgaben speziell ausgebildeten und ausgerüsteten Elemente seines Grenzjägerhundertschaftbestandes zur Verfügung anzubieten. Teinahme an den Freiheitstruppenmissionen anderer Art Die Offiziere des Ungarischen Grenzschutzes nehmen schon seit Langem an Freiheitstruppenmissionen teil. Von den Grenzsoldaten in den Missionen auf der Shinaer-Halbinsel, in Jordanien, in Bosnien und Hercegowina wurde die ausgezeichnete Leistung der Grenzschutzoffiziere bewiesen.
Anhand der Grenzpolizeitätigkeit des ungarischen Grenzschutzbestandes ist es sicherzustellen, dass er auch in den internationalen Aktionen der Union die für sie gestellten Aufgaben effektiv vollzuziehen fähig ist. Das einzige Hindernis daran können die mangelnden Fremdsprachenkenntnisse des Bestandes sein. Die Position des Unragischen Grenzschutzes (dadrinnen die Mobilkraft der Grenzwache) ist im Rahmen der EU akzeptiert. Die Aufgabenbereiche der Hunderstchaften ist äußerst vielseitig (sie können von den Grenzpolizeiaufgaben bis zu den Fremdenpolizei-Teilaufgaben in jede Aufgabe miteinbezogen werden). In Zukunft scheint es begründet zu sein, die rechtlichen Hintergründe diesen Aufgaben anzupassen. Einsatz der Grenzjägerhundertschaften in der Bewältigung von Ausnahmesituationen Die Grenzjägerkompanien nehmen auch am auf das Schaffen der Sicherheit gerichteten Aufgabensystem teil. Nach der Integration der Polizei- und Grenzschutzorganisationen rückt sich dieses Tätigkeitssystem in Zukunft noch mehr in den Vordergrund. Der gut ausgebildete Bestand der Grenzjägerhundertschaften sind für vielseitige Aufgabenlösung geeignet. In der Bewältigung der Ausnahmesituationen und in der Beseitigung derer Folgen ist auf ihren Einsatz nicht zu verzichten. Vollzug der Ordnungsschutz- und Sicherheitsaufgaben mit Grenzjägerbestand Das Grenzschutzgesetz 35.§ besimmt, in welchen Bereichen und für welche Aufgaben die Grenzwachen in Formation in und außer Grenzgebieten einzusetzen sind. Nach der Integration der Polizei und des Grenzschutzes kann der Einsatz der Grenzjägerhundertschaften im Vollzug der Ordnungsschutz- und Sicherheitsaufgaben mit dem der Bereitschaftkräften der Polizei übereinstimmen. Den im Gesetz gesicherten Möglichkeiten nach, können die Grenzschutzkräfte den Vollzug der Streifdienstaufgaben hindurch auch für den Vollzug der mit Bestand zu lösenden Aufgaben in Anspruch genommen werden. Einsatz der Grenzjägerkompanien in der Bewältigung der Katastrophen Die Teilnahme an der Bewältigung der Gefahrsituationen ist eine komplexe Aufgabe. Gemäß der Anordnung 48/1999. (15. 12. IM.) können die Grenzjägerbestände im Vollzug der Katastrophenbewältigungsaufgaben an folgenden Aufgabenbereichen teilnehmen, die aber auch internationale Maßstäbe erreichen können:
Der Vollzug der im Gesetz vorgeschriebenen Aufgaben ist von der Grenzschutzführung in erster Linie für die mit für den Vollzug der Aufgabe benötigten Mitteln ausgerüsteten und über benötigte Mobilität verfügenden Grenzjägereinsatzkommanndos geplant. Andere Gefahrsituationen Bewältigung der Migrantenmassenbewegungen Die Aufgabe der Grenzjägerhundertschaften mit den betroffenen Organisationen (das Einwanderer- und Staatsangehörigkeitsamt, die örtlichen Verwaltungen, Polizei usw.) kann auch die Bewältigung der entstandenen Flüchtlingen-/Asylantensituationen, die Ko|ordination der benötigten Vorbereitunsarbeiten; die Bestimmung, das Einrichten und das Betrieben der temporären Flüchtlingen-/Asylantensammelstellen; Ausbildung der Flüchtlings/Asylantensicherungbestandes; das Sammeln, die Kontrolle und nach Bedarf auch Krankenverpflegung, die Weiterleitung (-Transportierung) der Flüchtlinge/Asylanten; Teilnahme an der Funktionierung der Flüchtlingen-/Asylantensammelstellen; Vorbereitung und Durchführung der benötigten Umgruppierung der Kräfte und Mittel; das Sammeln der über die Grenzübergänge und auch über die grüne Grenze kommenden Flüchtlinge/Asylanten. Umgang mit der sich typisch wiederholenden Massenbewegungen, und Zuläufe Die Grenzjägerhundertschaft wirkt in folgenden Aufgabenbereichen mit den anderen, an dem Aufgabenvollzug teilnehmenden Organen und Organisationen mit: die möglichst schnelle Auflösung der Zuläufe; die Benachrichtigung der Reisenden, der mitwirkenden Organe und auch der Organe an der anderen Grenzenseite; die Verstärkung der kritischen Punkte; die -falls es nötig ist - Umgruppierung der Kräfte und Mittel; die Aufrechterhaltung der Ordnung an den Grenzübergängen; die organisierte Leitung der Bewegung der Reisenden. Teilnahme an der Auffindung eines in Gefahr/Not geratenen Fluggerätes Der Grenzjägerhundertschaftenbestand darf/kann an der der Rettung des in Not geratenen Fluggerätes dienenden Rettungstätigkeit auf dem Festland, und auch am Vollzug der Rettungsarbeiten (Unfallortssicherung)6 Anteil nehmen. Schlussfolgerungen Dank der Integration des Grenzschutzes und der Polizei werden die gesetzlichen und rechtssätzlichen Probleme der Grenzschutzjägerhundertschaften gelöst. Wie die Integration des Grenzschutzes und der Polizei in Zukunft auch sei, soll die Regierung fortlaufend die von der Union und Schengen erwartete Grenzsicherheit garantieren, das einheitliche Öffentlichkeits- und Grenzsicherheitssystem betätigen, dessen bestimmende Elemente die mit polizeiwesentlichen Tätigkeitsbereichen bevorrechteten Grenzjägerhundertschaften sein können. Im Besitz der praktischen Erfahrungen im bisherigen Zeitraum ist es festzulegen, dass die Grenzjägerhundertschaften ihre - aus den Gründen komplexer Sicherheit ihnen zu Teil gewordenen Aufgaben ausgezeichnet gelöst haben, gedient damit der Sicherheit der Union und der Ungarn.
Literaturverzeichnis
1 Die Begriffsbestimmung der Sicherheit hat sich in letzter Zeit bedeutend umgewandelt, erweitert, aber ihr Grundinhalt blieb unverändert. " Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken der Beeinträchtigung ist oder als gefahrenfrei angesehen wird.". Magyar Értelmezõ Kéziszótár. Akadémiai Kiadó 1987. 139. p. 2 Die ordnungsschutzorgane sind die Organisationen, die durch Gesetze berechtigt sind, die Beobachtung der Rechtsordnung sogar mit Gewalt (wenn es nötig ist, auch mit Zwangszeugen, mit Waffengebrauch) zu sichern. Bemerkung des Autors 3 D.h.:grenzübergreifende Verfolgung; grenzübergreifende Beobachtung; SIS betreiben; ein Kontakt-Offiziersystem betreiben; die Verantwortung der Lieferungsfirmen; Rechtszustimmung; die Tätigkeit der Polizeiorgane in Einklang zu bringen 4 "Im Falle einer die Ordnung und Sicherheit ernsthaft gefährdenden Situation dürfen die Mitgliedstaaten höchstens für 30 Tage, - bzw. auf die erwartetete Zeitdauer der ernshaften Gefahr, falls sie über die 30 Tage geht - die Kontrolle an ihren Binnengrenzen wiederherstellen." 562/2006/EK Anordnung des Europäischen Parlaments und Rates über das Zustandebringen des Gemeinschaftskodexes der sich auf die Grenzüberschreitung der Personen beziehenden Regeln. (Schengener Grenzkodex) Titel 3. Abschnitt 2. Artikel 23. 5 http://eu.ért/com/justice_home: EU - Friedenstruppe (Download 12.08.2006) 6 Z.B.:.Die Auffindung des 19.01.2006 zw.19.00- 20.00 in der Nähe von Hejce abgestürzten Typ AN-24 mit slowakischem Abzeichen Militärverkehrsflugzeuges und auch die Gebietssicherungs- und Such-Rettungstätigkeit. |
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